Lexikon
ASR A3.5
Die ASR A3.5 ist die Technische Regel für Arbeitsstätten zur Raumtemperatur. Sie nennt eine Soll-Höchsttemperatur von 26 °C und gestufte Maßnahmen, sobald die Lufttemperatur darüber steigt, bis hin zu technischen Maßnahmen ab 30 und 35 °C.
Bedeutung für die Bürokühlung
Die ASR A3.5 macht die Begrenzung sommerlicher Raumtemperaturen zur Arbeitgeberpflicht. Sonnenschutz und Lüftung stehen am Anfang der Maßnahmenstufen; bei anhaltender Hitze und hohen internen Lasten hilft eine wirksame, zugfreie Kühlung, den Soll-Höchstwert von 26 °C einzuhalten. Wird er überschritten, greifen die gestuften Maßnahmen: ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen erforderlich, ab 35 °C ist der Raum ohne Zusatzmaßnahmen nicht für Arbeit geeignet.
Lufttemperatur und Komfort
Die ASR A3.5 bezieht sich auf die Lufttemperatur am Arbeitsplatz. Für das tatsächliche Temperaturempfinden ist zusätzlich die operative Temperatur relevant, also der Einfluss der umgebenden Oberflächen. Strahlungsbasierte Kühlung kann deshalb Komfort schaffen, ohne hohe Luftbewegung oder kalte Zuluft einzusetzen.
Die operative Temperatur ist das Mittel aus Lufttemperatur und mittlerer Strahlungstemperatur der umgebenden Flächen (DIN EN ISO 7730). Sie beschreibt das Wärmeempfinden genauer als die Lufttemperatur allein, weil der Mensch rund 60 Prozent seiner Wärme über Strahlung abgibt. Eine gekühlte Deckenfläche senkt die mittlere Strahlungstemperatur und damit die operative Temperatur, sodass sich der nach ASR A3.5 maßgebliche Komfort schon bei moderater Lufttemperatur und ohne erhöhte Luftbewegung erreichen lässt. Deckengeführte Systeme wie das interpanel Klimapanel kühlen überwiegend über die Absorption von Strahlungswärme und senken so die operative Temperatur, ohne dass kalte Zuluft oder spürbare Luftbewegung am Arbeitsplatz entstehen.
Planungsfolge
Für Betreiber bedeutet die Regel: Sonnenschutz, Lüftungsstrategie und Kühlung müssen zusammen betrachtet werden. Wer erst bei Überschreitung reagiert, landet schnell bei organisatorischen Einzelmaßnahmen. Eine dauerhaft wirksame Lösung entsteht über Gebäudehülle, interne Lasten, Kühllast und ein zugfreies System zur Spitzenlastabdeckung.
FAQ
Häufige Fragen zu ASR A3.5
Welche Raumtemperatur nennt die ASR A3.5?
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 °C nicht überschreiten. Steigt sie darüber, sind gestufte Maßnahmen vorgesehen; ab 30 °C werden wirksame Maßnahmen verpflichtend, ab 35 °C ist der Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht für Arbeit geeignet.
Ist die ASR A3.5 für Arbeitgeber verbindlich?
Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Wer sie einhält, erfüllt die Anforderungen; Abweichungen erfordern gleichwertige Lösungen. Sommerliche Überhitzung von Büros ist damit ein Arbeitsschutzthema, nicht nur eine Komfortfrage.
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