interpanel

BEG-Förderung

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist das Förderprogramm des Bundes für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Seit dem 21.07.2026 gelten überarbeitete Richtlinien. Den Heizungstausch fördert die KfW, für Privatpersonen mit 30 Prozent Grundförderung plus Boni, Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik fördert das BAFA. Einzelne Werte sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich, maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.

Aufbau der Förderung

Die BEG besteht aus drei Richtlinien: Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). Der Heizungstausch läuft über die KfW, für Privatpersonen in Wohngebäuden im Programm 458, für Unternehmen im Programm 459 (Wohngebäude) und 522 (Nichtwohngebäude), für Kommunen im Programm 422. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung laufen beim BAFA. Die Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude fördert die KfW über Kredite mit Tilgungszuschuss oder Zuschüsse.

Heizungstausch für Privatpersonen

Laut KfW-Merkblatt 458 (gültig ab 24.09.2026) beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent. Er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt bei Anträgen ab dem 01.08.2028. Er gilt für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Der Einkommensbonus beträgt 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Grenze einmalig um 10.000 Euro (Familienzuschlag).

Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit. Dieser Betrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.

Einzelmaßnahmen und Flächenheizung

Für Einzelmaßnahmen wie die Heizungsoptimierung beträgt der Grundfördersatz beim BAFA 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu, allerdings erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten beim Einfamilienhaus und nur auf den Betrag darüber. Flächenheizungen, ausdrücklich auch Deckenheizungen, sind beim Heizungstausch als Wärmeverteilung förderfähig. Bei der Heizungsoptimierung gilt das für den erstmaligen Einbau von Flächenheizsystemen mit System-Vorlauftemperaturen bis 35 °C. Voraussetzung ist laut KfW-Infoblatt ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlage. Die BAFA-Grenze von 35 °C gilt für die System-Vorlauftemperatur, Auslegungen darüber fallen nicht unter diesen Tatbestand. Für die Kühlfunktion einer Heiz- und Kühldecke gibt es keinen eigenen Fördertatbestand.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Beim Heizungstausch bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen die Maßnahme vorab. Mehr zur Einordnung von Heiz- und Kühldecken im Artikel Ist eine Kühldecke förderfähig?

Förderbedingungen ändern sich häufig. Dieser Eintrag gibt den Stand vom 01.10.2026 wieder und ersetzt keine Beratung.

Quellen: KfW, Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458), gültig ab 24.09.2026; KfW, Infoblatt förderfähige Maßnahmen BEG, Version 11.0 vom 16.09.2026; BAFA, Heizungsoptimierung und Gebäudehülle (BEG EM), abgerufen 01.10.2026; KfW, Anpassungen in der BEG 2026

Häufige Fragen zu BEG-Förderung

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Für Privatpersonen in Wohngebäuden (KfW 458) gibt es 30 Prozent Grundförderung. Dazu kommen je nach Fall der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 Prozent. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent möglich, bei niedrigem Einkommen 80 Prozent. Stand: KfW-Merkblatt 458, gültig ab 24.09.2026.

Ist eine Deckenheizung förderfähig?

Flächenheizungen, ausdrücklich auch Deckenheizungen, zählen beim Heizungstausch zur förderfähigen Wärmeverteilung (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.0). Bei der Heizungsoptimierung fördert das BAFA den erstmaligen Einbau von Flächenheizsystemen, wenn die System-Vorlauftemperatur höchstens 35 °C beträgt. Die Kühlfunktion wird nicht gesondert gefördert.

Werden Nichtwohngebäude gefördert?

Ja. Der Heizungstausch in Nichtwohngebäuden läuft für Unternehmen über die KfW (Programm 522), für Kommunen über das Programm 422. Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung fördert das BAFA, die Sanierung zum Effizienzgebäude die KfW (263 und 463).

Systemunterlagen anfordern.

interpanel stellt Datenblätter, Planungsunterlagen und projektspezifische Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Verfügung.