Kurz gesagt: Akustik und Kühlung konkurrieren um dieselbe Fläche, die Decke. Statt sich zwischen einer Akustikdecke und einer Klimadecke zu entscheiden, lassen sich beide Funktionen in einem Element vereinen: 107 bis 184 W/m² Kühlleistung und Schallabsorption bis αw nahe 1,0.

Der scheinbare Zielkonflikt

Die Decke ist im Büro die wertvollste freie Fläche. Sie ist der wirksamste Ort für Schallabsorption, weil sie groß und ungehindert ist, und zugleich der beste Ort für Kühlung, weil aufsteigende Warmluft sie direkt erreicht. Beide Funktionen wollen dieselbe Fläche. Wer sie getrennt plant, verliert: Eine geschlossene Kühldecke dämpft den Schall kaum, eine reine Akustikdecke kühlt nicht.

Warum sich beides vereinen lässt

Kühlung über Strahlung und Schallabsorption stören einander nicht grundsätzlich. Eine schallabsorbierende Auflage kann so ausgeführt werden, dass die Kühlfläche ihre Funktion behält. Bei interpanel ist die Akustik als Auflage integriert, die Kühlleistung bleibt mit 107 bis 184 W/m² hoch, und die Schallabsorption erreicht Werte bis αw nahe 1,0, also Absorptionsklasse A.

So ersetzt ein Element drei getrennte Gewerke: Kühlung, Akustik und, in der Klimaleuchte, auch Beleuchtung.

Was Planer bewerten

Zwei Kennwerte zählen zusammen: die spezifische Kühlleistung in W/m² und der bewertete Schallabsorptionsgrad αw. Erst beide gemeinsam zeigen, ob eine Decke die thermischen und die akustischen Anforderungen erfüllt. Die geforderte Nachhallzeit ergibt sich aus der Nutzung nach DIN 18041, mehr dazu im Artikel Raumakustik im Büro planen.

Datenblätter anfordern oder Projekt besprechen.

Grundlagen und Quellen

Fachliche Grundlagen: DIN EN ISO 354 und DIN EN ISO 11654 (Schallabsorption und αw); DIN 18041 (Nachhallzeit); DIN EN 14240 (Kühlleistung von Kühldecken). interpanel-Werte: Schallabsorption bis αw nahe 1,0 (Absorptionsklasse A) und Kühlleistung 107 W/m² (Klimapanel) bis 184 W/m² (Klimaleuchte) nach DIN EN 14240. Maßgeblich ist die jeweils gültige Normfassung.